Unsere Kanzlei kann Beratungen zu fast allen Rechtsfragen Ihres Alltags
anbieten, da wir uns auf Rechtsgebiete spezialisiert haben, die für
Privatpersonen von Bedeutung sind:
-
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
- Familienrecht
- Inkasso und Zwangsvollstreckung
- Mediation
- Mietrecht
- Reiserecht
- Schadensrecht
- Scheidungsrecht
- Sozialrecht für Arbeitnehmer
- Straßenverkehrsrecht
In unserer Kanzlei unterstützen Sie zwei Rechtsanwältinnen und ein
Rechtsanwalt mit unterschiedlichem Fachwissen.
Unsere Beziehungen zu unseren Mandanten sind persönlicher Natur mit einer
individuellen Betreuung, denn wir betrachten unsere Mandanten als Partner, mit
denen wir einen gemeinsamen Weg beschreiten.
Ziel unserer Bemühungen ist es, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Unsere fachliche Spezialisierung und unser persönlicher Einsatz tragen zur
Verwirklichung dieser Ziele bei.
RECHTSANWALTSKOSTEN
Es ist gesetzlich geregelt, dass Rechtsanwälte nicht kostenlos beraten dürfen.
Ein Rechtanwalt kann für seine Tätigkeit die Gebühren nach dem geltenden
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen oder mit dem Mandanten eine
Honorarvereinbarung treffen.
Grundsätzlich trägt der Mandant, der die Beratung in Auftrag gegeben hatte, die
Kosten selbst. Ausnahmefälle kann es geben, z.B. wenn eine
Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Erstberatungsgebühr
Bei einer Rechtsberatung wird die so genannte Erstberatungsgebühr berechnet.
Diese wird fällig, wenn Sie sich zum erstem Mal in einer Rechtsfrage beraten
lassen.
Die Gebühr für eine Erstberatung in unserer Kanzlei
beträgt generell 50,00 €.
Übertragen Sie uns nach der Erstberatung das Mandat, wird die
Erstberatungsgebühr auf die neu entstehenden Kosten angerechnet.
PROZESSKOSTENHILFE
Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, aber nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht in der Lage sind, die Kosten des Prozesses zu tragen, so kann das Gericht
auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren.
Aber, Achtung, diese Hilfe gilt nur für gerichtliche Rechtsangelegenheiten.
Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren wird
nicht gewährt.
Wird Ihnen die Prozesskostenhilfe gewährt, so werden Sie von der Zahlung der
Gerichtskosten und der Kosten Ihres Anwaltes befreit.
|