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Tanja Paul Christine Boubaris Michael Tsalaganides
 
Die Kanzlei
     
 

Unsere Kanzlei kann Beratungen zu fast allen Rechtsfragen Ihres Alltags anbieten, da wir uns auf Rechtsgebiete spezialisiert haben, die für Privatpersonen von Bedeutung sind:

  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
  • Familienrecht
  • Inkasso und Zwangsvollstreckung
  • Mediation
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Schadensrecht
  • Scheidungsrecht
  • Sozialrecht für Arbeitnehmer
  • Straßenverkehrsrecht

In unserer Kanzlei unterstützen Sie zwei Rechtsanwältinnen und ein Rechtsanwalt mit unterschiedlichem Fachwissen.

Unsere Beziehungen zu unseren Mandanten sind persönlicher Natur mit einer individuellen Betreuung, denn wir betrachten unsere Mandanten als Partner, mit denen wir einen gemeinsamen Weg beschreiten.
Ziel unserer Bemühungen ist es, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Unsere fachliche Spezialisierung und unser persönlicher Einsatz tragen zur Verwirklichung dieser Ziele bei.


RECHTSANWALTSKOSTEN

Es ist gesetzlich geregelt, dass Rechtsanwälte nicht kostenlos beraten dürfen.

Ein Rechtanwalt kann für seine Tätigkeit die Gebühren nach dem geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen oder mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen.

Grundsätzlich trägt der Mandant, der die Beratung in Auftrag gegeben hatte, die Kosten selbst. Ausnahmefälle kann es geben, z.B. wenn eine
Rechtsschutzversicherung vorliegt.


Erstberatungsgebühr

Bei einer Rechtsberatung wird die so genannte Erstberatungsgebühr berechnet. Diese wird fällig, wenn Sie sich zum erstem Mal in einer Rechtsfrage beraten lassen.
Die Gebühr für eine Erstberatung
in unserer Kanzlei beträgt generell 50,00 €.
Übertragen Sie uns nach der Erstberatung das Mandat, wird die Erstberatungsgebühr auf die neu entstehenden Kosten angerechnet.


PROZESSKOSTENHILFE

Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, aber nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Prozesses zu tragen, so kann das Gericht auf Antrag
Prozesskostenhilfe gewähren.
Aber, Achtung, diese Hilfe gilt nur für gerichtliche Rechtsangelegenheiten. Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren wird
nicht gewährt.
Wird Ihnen die Prozesskostenhilfe gewährt, so werden Sie von der Zahlung der Gerichtskosten und der Kosten Ihres Anwaltes befreit.