Eheliches Güterrecht

Nach landläufiger Meinung gehört das gesamte Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, den Ehegatten gemeinsam. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben: Im Normalfall – wenn es keinen Ehevertrag gibt – leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft alt und verfügen weiterhin über getrennte Vermögen.

Lediglich im Falle einer Ehescheidung kann es eventuell einen Ausgleich zwischen den Ehepartnern geben. Um Ausgleichspflichten zu bestimmen, ist in diesem Fall zu prüfen, wer von beiden Ehepartnern während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat.

Vermögensgewinne sind oft nicht leicht zu bestimmen – lassen Sie sich daher von Familienanwältin Christine Boubaris fachmännisch beraten.