Wohnungsmängel

Wohnungsmängel wie kaputte Heizungen, undichte Fenster oder defekte Warmwasserboiler sind ärgerlich, der Mieter kann solche Mängel allerdings zum Anlass nehmen, Mietzahlungen zu reduzieren. Zunächst jedoch muss der Vermieter über den Mangel informiert werden, und der Mieter sollte keine eigenmächtigen Reparaturen vornehmen oder beauftragen.

Ein häufiger Mangel ist Schimmel an den Wänden, der besonders häufig im Winterhalbjahr auftritt. Schimmel in der Wohnung ist nicht nur hässlich anzuschauen,
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sondern auch gesundheitsschädlich. Deshalb muss der Schimmel weg. Doch wer trägt die Kosten der Sanierung? Der Verursacher!

Wer ist verantwortlich?

Vermieter behaupten deshalb häufig, der Mieter habe nicht richtig gelüftet und sei daher selbst für den Schimmelbefall verantwortlich; infolgedessen müsse er auch für die Schimmelbeseitigung aufkommen. Die Mieter hingegen sind häufig der Auffassung, dass das Mauerwerk marode sei.

Fakt ist, dass der Vermieter nachweisen muss, dass der Mieter durch sein Wohnverhalten den Schimmel verursacht hat. Dazu ist jedoch in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich.