Klar zu trennen: Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn sich Eltern trennen, leidet auch der gemeinsame Nachwuchs. Im Familienrecht stehen die Kinder daher im Mittelpunkt: Generell wird für sie die beste Lösung für angestrebt, die nicht immer deckungsgleich mit den Wünschen der Eltern ist.

alt In vielen Bereichen des Scheidungsrechts kommt es dabei immer wieder zu Missverständnissen. Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag auf Ehescheidung nur dann beim Familiengericht eingebracht werden kann, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide in die Scheidung einwilligen.

Sorgerecht

Eine der zentralen Fragen ist für Eltern, die sich trennen, die Frage, bei wem das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder wohnen und leben sollen. Über den Wohnort des Kindes darf entscheiden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt; das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts.

Beide Elternteile sind wichtig für das Kind

Der Gesetzgeber erachtet es als sehr wichtig, dass beide Elternteile eine bedeutende Rolle im Leben des heranwachsenden Kindes spielen, weshalb meistens auch beide das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen, und damit auch das gemeinsame Aufenhaltsbestimmungsrecht – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder sind.

Daneben beinhaltet das Sorgerecht das Recht, weitere wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen, etwa über den Schulbesuch des Kindes, die Verwaltung des Kindesvermögens oder den Umgang mit Behörden. Auch wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, kann es dabei häufig zu Konflikten zwischen Ex-Partnern kommen, die nicht selten im Familiengericht geklärt werden müssen. Gerade über den Wohnort des Kindes können Eltern oft keine Einigung erzielen – in solchen Fällen muss ein Gericht entscheiden, was das Beste für das Kind ist.

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Umgangsrecht

Das Sorgerecht ist nicht identisch mit dem Umgangsrecht. Beim Umgangsrecht geht es darum, demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, einen regelmäßigen Umgang mit dem Kind zu ermöglichen. Das Umgangsrecht steht einem Elternteil auch dann zu, wenn er oder sie kein Sorgerecht für das Kind hat und ist notfalls gerichtlich durchsetzbar.

Familienanwältin Christine Boubaris besitzt eine Zulassung als Mediatorin, weshalb es ihr gelingt, auch in konfliktbeladenen Situationen einfühlsam zu vermitteln, und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.