Christine Boubaris „Als Anwältin für Ehe- und Familienrecht ist mir keine Sorge fremd. Ob Sie Ihr Anliegen gerichtlich durchsetzen, oder einvernehmlich lösen möchten, ich suche nach der besten Lösung für Sie.“
Christine Boubaris hat rund 20 Jahre Berufserfahrung und kümmert sich vor allem um Fälle des Familienrechts. Einfühlsam und kompetent sucht die Fachanwältin nach individuellen Lösungen für Ihr Problem.

Das Familienrecht ist auf Ausgleich angelegt. Hier geht es nicht um Kläger und Beklagte, oder Sieger und Besiegte. Im Familienrecht geht es um den Interessenausgleich aller Beteiligten - immer orientiert am Wohl der Kinder. Christine Boubaris weist darauf hin, dass Familiengerichte die Bereitschaft zum Vergleich erhöhen möchten und es deshalb begrüßen, wenn die Eheleute mit ihren Anwälten vor Gericht erscheinen.

Auch so genannte Verfahrenskostenmandate übernimmt Christine Boubaris gern. In diesen Fällen trägt die Staatskasse die Anwaltskosten. Aus ihrer Erfahrung weiß die Fachanwältin, dass die Gerichte großzügig bei der Gewährung dieser Unterstützung sind.

Der zweite Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist das Mietrecht. Wenn es um Wohnungskündigungen, Unstimmigkeiten bei Schönheitsreparaturen oder Wohnungsmängel geht steht Ihnen Christine Boubaris fachkundig zur Seite. Auch bei Fragen der Rechtmäßigkeit von Untervermietungen oder der berüchtigten Weißklausel berät die freundliche Anwältin Sie gern und vertritt Ihre Interessen gegebenenfalls vor Gericht.

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