Was kann ich tun, wenn der Urlaub ausfallen muss?

Besonders ärgerlich ist es, wenn der Urlaub komplett ausfällt. In diesem Fall ist es tröstlich, wenigstens das Geld für die Reise oder zumindest einen Teil davon zurückzubekommen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Kosten haben.

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Fehlerhafte Information durch den Reiseveranstalter

In einigen Reiseländern können etwa bestimmte Impf- oder Visapflichten bestehen. Für solche Fälle hat der Reiseveranstalter eine Informations- und Beratungspflicht, die meist das Reisebüro, in dem die Reise gebucht wird, übernimmt.

Wird eine solche Beratung versäumt oder wird der Kunde unvollständig oder fehlerhaft informiert, dann kann der Reiseveranstalter dafür haftbar gemacht werden, wenn die Reise aufgrund fehlender Informationen nicht angetreten werden kann – etwa weil bei Reisebeginn kein Visum vorliegt.

Auch wenn die geplante Urlaubsreise aufgrund einer Erkrankung ins Wasser fällt, können Probleme auftreten, zum Beispiel, wenn die Versicherung Reiserücktrittskosten nicht erstatten möchte. Auch in diesem Fall ist Eile geboten: Kontaktieren Sie unverzüglich die Versicherung, um Ihren Versicherungsanspruch nicht zu verlieren!