Reisemängel

Eines der häufigsten Probleme im Reiserecht sind Reisemängel: Das Hotel ist eine Großbaustelle, das Zimmer ist dreckig, wegen Lärm ist an Schlaf nicht zu denken; es gibt viele Mängel, die Urlaubern die Urlaubsfreude verderben können. altSind die Mängel erheblich, ist der Urlauber zur Reisepreisminderung berechtigt, in besonders gravierenden Fällen besitzt er sogar ein Kündigungsrecht.

Nutzlos aufgewendeter Urlaub

Sehr selten kann der Urlauber beweisen, dass es sich einen nutzlos aufgewendeten Urlaub gehandelt hat. Legt er jedoch Beweise vor, kann er eine Entschädigung verlangen.

Doch Vorsicht: Reiseveranstalter geben Ihnen nur ungern Ihr Geld zurück – und generell liegt die Beweispflicht beim Urlauber, nicht beim Reiseveranstalter.

Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall Beweise sichern: Fotos machen, Zeugenaussagen und deren Adressen notieren.

Mängel anzeigen - nicht nur bei der Rezeption!

Mängel müssen aber schon während der Reise bei der Reiseleitung angezeigt werden, auch mehrfach. Der Gang zur Rezeption kann zwar die Beseitigung der Mängel zur Folge haben, aber um später Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen zu können, reicht eine Beschwerde beim Hotel nicht aus! Auch dafür sollte man am besten Personen benennen können, die bezeugen, dass die Mängel beim Reiseleiter gerügt wurden.

Ob und wie stark die Mängel den Urlaub beeinträchtigt haben, muss dann im Einzelfall entschieden werden – bei der Beurteilung des Falles wird immer der Kontext mit einbezogen: So muss etwa die Landeskategorie beachtet werden: Kakerlaken im Hotel oder Durchfallerkrankungen müssen etwa nicht unbedingt auf Hygienemängel zurückzuführen sein, sondern sind in vielen südlichen Ländern schlicht nicht auszuschließen.

Rechtsanwältin Tanja Paul kann Ihnen helfen, Ansprüche anzumelden und deren Rechtmäßigkeit zu beweisen. Warten Sie auf keinen Fall zu lange damit, Ansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden und die entsprechenden Mängel mitzuteilen – denn die Frist dafür verstreicht bereits einen Monat nach Reiseende.